Am 11. Mai 2021 wurde vor dem Pfarr- und Ge­mein­de­haus in der Güs­trower Str. 18 ein Stol­per­stein ver­legt. Er er­in­nert an Gerd Zengel, den Sohn des Arzt­ehe­paa­res, das der Ge­meinde das Haus in den 60er Jahren ver­erbt hat.
Gerd Zengel ge­hörte zu den rund 200.000 Men­schen mit kör­per­li­cher, psy­chi­scher und/oder geis­ti­ger Be­ein­träch­ti­gung, die im Zuge des NS-Euthanasie-Programms als “Bal­last­exis­ten­zen” er­mor­det wurden.

Schon im Juli 1933 wurde ein “Gesetz zur Ver­hü­tung erb­kran­ken Nach­wuch­ses” er­las­sen. Im Ok­to­ber 1935 kam das “Gesetz zum Schutze der Erb­ge­sund­heit des Deut­schen Volkes” hinzu. Männer und Frauen mit kör­per­li­chen, psy­chi­schen oder geis­ti­gen Auf­fäl­lig­kei­ten wurden zum Zweck der “Ras­sen­hy­giene” zwangs­ste­ri­li­siert.  Im Ok­to­ber 1939 erließ Adolf Hitler of­fi­zi­ell die An­ord­nung zur Aus­rot­tung “le­bens­un­wer­ten Lebens”, da war das Töten von be­hin­der­ten und un­heil­bar kran­ken Kin­dern be­reits in vollem Gang. Nun wurden die Mas­sen­tö­tun­gen auch auf kranke Er­wach­sene aus­ge­wei­tet. Vom Gna­den­tod wurde ge­spro­chen und damit das tat­säch­li­che Ge­sche­hen verharmlost:
näm­lich, dass kranke Men­schen ver­gast wurden, man sie ver­hun­gern ließ, ihnen töd­li­che Subastan­zen ver­ab­reichte oder sie als me­di­zi­ni­sche Test­per­so­nen miss­brauchte. Der Erlass wurde auf den 1. Sep­tem­ber 1939 - und damit auf den Kriegs­be­ginn da­tiert und “nah­rungs­po­li­tisch” be­grün­det sowie als mi­li­tä­risch “not­wen­dig” dar­ge­stellt. Allein die Aktion “T4” for­derte etwa 70.000 Men­schen­le­ben. T4 ist die Ab­kür­zung für “Tier­gar­ten­strasse 4, Berlin”, von dort wurde der Ab­trans­port und die Tötung der Men­schen organisiert.

Nach mas­si­ven Pro­tes­ten vor allem der ka­tho­li­schen Kirche musste Hitler im August 1941 den Erlass wi­der­ru­fen, das Töten ging jedoch - nun de­zen­tral - in den den Kin­der­fach­ab­tei­lun­gen und Heil­an­stal­ten - nun weit­ge­hend un­be­ach­tet - weiter. Als To­des­ur­sa­che wurde ste­reo­typ “Lun­gen­ent­zün­dung” an­ge­ge­ben. Men­schen, die nicht in das ras­sis­tisch ge­färbte Men­schen­bild vom ge­sun­den und ger­ma­ni­schen Volks­kör­per pass­ten, die in ihrer Ein­stel­lung ab­wi­chen oder manch­mal ein­fach nur de­nun­ziert wurden, galten als Volks­schäd­linge, die ver­nich­tet werden durf­ten. Eine zy­ni­sche Sicht auf ein Leben und jedes ein­zelne dieser Opfer ist mensch­lich eine Kathastrophe!

“Eu­tha­na­sie” ist ein grie­chi­sches Wort und heißt “guter Tod”. Es meint in seinem Ursinn das Ge­hen­dür­fen in Würde, mit oder ohne ärzt­li­che Hilfe, wenn das Leben durch Schmerz und Krank­heit nicht mehr er­tra­gen werden kann. In der Zeit des 3. Rei­ches wurde dieser Be­griff per­ver­tiert und hat bis heute seinen bit­te­ren Bei­geschmack. Nie­mand darf über das Le­bens­recht eines an­de­ren Men­schen be­fin­den, auch nicht den Wert eines Lebens be­mes­sen. Leben hat seinen Wert und seine Würde in sich selbst und die Würde des Men­schen ist unantastbar.

Er­in­nern wir an Gerd Zengel, er­mor­det im Alter von 34 Jahren am 6. August 1940 in Schwe­rin in der Heil­an­stalt Sachsenberg!