… dann melden Sie sich im Pfarramt. Auch wenn Sie selber nicht Kirchenmitglied sind, ist die Taufe Ihres Kindes möglich. Das können Sie mit der Pastorin besprechen, mit der Sie sich dann zum Taufgespräch zur Vorbereitung der Taufe verabreden. Was Sie in jedem Fall brauchen, ist mindestens ein Pate/eine Patin, der/die Mitglied einer Kirche ist, denn die Paten versprechen unter anderem, Sie bei der christliche Erziehung zu unterstützen. Es muss keine Gebühr bezahlt werden.
… dann wenden Sie sich an die Pastorin. Jugendliche und Erwachsene, die um Taufe bitten, nehmen vorher an einem Glaubenskurs teil und beschäftigen sich an 7 Abenden in freundlicher Gruppenatmosphäre mit Fragen des Glaubens. Jugendliche unter 14 Jahren nehmen am Konfirmandenunterricht teil und werden dann innerhalb der Konfirmandenzeit getauft.
Glauben entdecken - Glaubenskurs für Erwachsene
Was bedeutet Glauben? Welche Bilder haben wir, wenn wir Gott sagen? Woher kommt die Bibel? Wer war Jesus? Wie ist das mit der Auferstehung? Kann man alles glauben, was im Glaubensbekenntnis steht?
Einmal im Jahr laden wir zu einem Grundkurs “Glauben” ein. An 7 Abenden beschäftigen wir uns mit 7 Fragen rund um Kirche und Christsein, fragen nach Jesus und wie das mit dem Heiligen Geist ist. Es ist ein Kurs sowohl für Menschen, die getauft oder konfirmiert werden möchten, für solche die einfach neugierig sind als auch für Leute, die ihr Konfirmandenwissen auffrischen möchten.
Die Termine werden im Gemeindeboten veröffentlicht. Darüber hinaus melden Sie sich bei Interesse einfach im Gemeindebüro an. Dann werden Sie informiert.
… dann melden Sie Ihr Kind zum Konfirmandenunterricht an. Der Konfirmandenunterricht erfolgt in der 7. und 8. Schulklasse. Im ersten Jahr ist es auch noch möglich „auf den fahrenden Zug aufzuspringen“. Die Zeiten der Konfi-Treffs und weitere Informationen erfahren Sie unter Kinder, Jugend & Familien.
… dann melden Sie sich bei der Pastorin. Die Trauung bereiten Sie dann gemeinsam mit ihr vor. Aber Achtung! Es muss mindestens einer der Eheleute Mitglied der evangelischen Kirche sein.
… dann können Sie die kirchliche Beisetzung bei der Pastorin anmelden. Sie treffen sich dann und bereiten gemeinsam die Beerdigung vor. Auch Menschen, die nicht (mehr) in der Kirche sind, werden u.U. kirchlich beigesetzt. Sprechen Sie die Pastorin an.
… dann melden Sie sich bei der Pastorin. Der Kircheneintritt erfolgt über ein Eintrittsformular, das Sie dann von der Pastorin erhalten. Eine Eintrittsgebühr ist nicht zu zahlen.
… dann müssen Sie zuerst aus der Kirche austreten. Dann können Sie durch Wiedereintritt Mitglied einer Kirche anderer Konfession werden. Der Kirchenaustritt erfolgt beim Einwohnermeldeamt. Er ist gebührenpflichtig (20€). Der Kircheneintritt ist gebührenfrei und erfolgt durch die Unterschrift auf einem Eintrittsformular. Das Formular für den Wiedereintritt erhalten Sie im Pfarramt.
… dann können Sie einen Umgemeindungsantrag stellen. Sie erhalten das Formular im Pfarramt.
… dann können Sie schriftlich (am besten per Mail) darum bitten. Schreiben Sie dabei alle Daten auf, die Sie über die Personen, um die es geht, bereits haben. Aber Achtung! Kirchenbücher vor 1945 befinden sich nicht bei uns im Pfarramt. Bei entsprechenden Fragen müssen Sie sich an das Archiv des Kirchenkreises Mecklenburg wenden. Die Adresse ist Münzstraße 8–10, 19055 Schwerin.
… dann sprechen Sie das mit der Pastorin ab.
… dann rufen Sie im Pfarramt an und wir vereinbaren einen Termin.
… dann sind Sie bei uns genau richtig. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Sprechen Sie uns an, wir finden für jede und jeden genau das richtige. Ob Kirchengemeinderat, Besuchsdienst, offene Kirche, Chorsingen, Konzertbetreuung, Kindergottesdienst, Kirchenkaffee… überall sind jede Menge Hände im Spiel. Und überall könnten es mehr sein.
Besonderes an zwei Stellen sind unbedingt weitere Helfer nötig:
im Besuchsdienstkreis, deren Mitglieder die Jubilare unserer Gemeinde besuchen, und im Team “Offene Kirche”, das in den letzten Jahren deutlich kleiner geworden ist.
… dann sind wir traurig über Ihr Gehen und hoffen, dass Sie irgendwann wiederkommen. Auch wenn Sie vielleicht selber gar nicht oft hingehen oder durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter enttäuscht wurden: Kirche leistet für unsere Stadt und unsere Gesellschaft wichtige Arbeit. Aus der Kirche austreten können Sie nicht im Pfarramt. Dazu müssen Sie zum Einwohnermeldeamt oder zum Standesamt gehen. Sie brauchen Ihren Personalausweis, Verheiratete und Geschiedene müssen zusätzlich das Familienbuch mitbringen. Der Austritt ist gebührenpflichtig. Der Wiedereintritt übrigens nicht! Fragen Sie im Pfarramt.