… dann melden Sie sich im Pfarr­amt. Auch wenn Sie selber nicht Kir­chen­mit­glied sind, ist die Taufe Ihres Kindes mög­lich. Das können Sie mit der Pas­to­rin be­spre­chen, mit der Sie sich dann zum Tauf­ge­spräch zur Vor­be­rei­tung der Taufe ver­ab­re­den. Was Sie in jedem Fall brau­chen, ist min­des­tens ein Pate/eine Patin, der/die Mit­glied einer Kirche ist, denn die Paten ver­spre­chen unter an­de­rem, Sie bei der christ­li­che Er­zie­hung zu un­ter­stüt­zen. Es muss keine Gebühr be­zahlt werden.

… dann wenden Sie sich an die Pas­to­rin. Ju­gend­li­che und Er­wach­sene, die um Taufe bitten, nehmen vorher an einem Glau­bens­kurs teil und be­schäf­ti­gen sich an 7 Aben­den in freund­li­cher Grup­pen­at­mo­sphäre mit Fragen des Glau­bens. Ju­gend­li­che unter 14 Jahren nehmen am Konfirmanden­unterricht teil und werden dann in­ner­halb der Kon­fir­man­den­zeit getauft.

Glau­ben ent­de­cken - Glau­bens­kurs für Erwachsene
Was be­deu­tet Glau­ben? Welche Bilder haben wir, wenn wir Gott sagen? Woher kommt die Bibel? Wer war Jesus? Wie ist das mit der Auf­er­ste­hung? Kann man alles glau­ben, was im Glau­bens­be­kennt­nis steht?

Einmal im Jahr laden wir zu einem Grund­kurs “Glau­ben” ein. An 7 Aben­den be­schäf­ti­gen wir uns mit 7 Fragen rund um Kirche und Christ­sein, fragen nach Jesus und wie das mit dem Hei­li­gen Geist ist. Es ist ein Kurs sowohl für Men­schen, die ge­tauft oder kon­fir­miert werden möch­ten, für solche die ein­fach neu­gie­rig sind als auch für Leute, die ihr Kon­fir­man­den­wis­sen auf­fri­schen möchten.

Die Ter­mine werden im Ge­mein­de­bo­ten ver­öf­fent­licht. Dar­über hinaus melden Sie sich bei In­ter­esse ein­fach im Ge­mein­de­büro an. Dann werden Sie informiert.

… dann melden Sie Ihr Kind zum Konfirmanden­unterricht an. Der Konfirmanden­unterricht er­folgt in der 7. und 8. Schul­klasse. Im ersten Jahr ist es auch noch mög­lich „auf den fah­ren­den Zug auf­zu­sprin­gen“. Die Zeiten der Konfi-Treffs und wei­tere In­for­ma­tio­nen er­fah­ren Sie unter Kinder, Jugend & Familien.

… dann melden Sie sich bei der Pas­to­rin. Die Trau­ung be­rei­ten Sie dann ge­mein­sam mit ihr vor. Aber Ach­tung! Es muss min­des­tens einer der Ehe­leute Mit­glied der evan­ge­li­schen Kirche sein.

… dann können Sie die kirch­li­che Bei­set­zung bei der Pas­to­rin an­mel­den. Sie tref­fen sich dann und be­rei­ten ge­mein­sam die Be­er­di­gung vor. Auch Men­schen, die nicht (mehr) in der Kirche sind, werden u.U. kirch­lich bei­gesetzt. Spre­chen Sie die Pas­to­rin an.

… dann melden Sie sich bei der Pas­to­rin. Der Kir­chen­ein­tritt er­folgt über ein Ein­tritts­for­mu­lar, das Sie dann von der Pas­to­rin er­hal­ten. Eine Ein­tritts­ge­bühr ist nicht zu zahlen.

… dann müssen Sie zuerst aus der Kirche aus­tre­ten. Dann können Sie durch Wie­der­ein­tritt Mit­glied einer Kirche an­de­rer Kon­fes­sion werden. Der Kir­chen­aus­tritt er­folgt beim Ein­woh­ner­mel­de­amt. Er ist ge­büh­ren­pflich­tig (20€). Der Kir­chen­ein­tritt ist ge­büh­ren­frei und er­folgt durch die Un­ter­schrift auf einem Ein­tritts­for­mu­lar. Das For­mu­lar für den Wie­der­ein­tritt er­hal­ten Sie im Pfarramt.

… dann können Sie einen Um­ge­mein­dungs­an­trag stel­len. Sie er­hal­ten das For­mu­lar im Pfarramt.

… dann können Sie schrift­lich (am besten per Mail) darum bitten. Schrei­ben Sie dabei alle Daten auf, die Sie über die Per­so­nen, um die es geht, be­reits haben. Aber Ach­tung! Kir­chen­bü­cher vor 1945 be­fin­den sich nicht bei uns im Pfarr­amt. Bei ent­spre­chen­den Fragen müssen Sie sich an das Archiv des Kir­chen­krei­ses Meck­len­burg wenden. Die Adresse ist Münz­straße 8–10, 19055 Schwe­rin.

… dann spre­chen Sie das mit der Pas­to­rin ab.

… dann rufen Sie im Pfarr­amt an und wir ver­ein­ba­ren einen Termin.

… dann sind Sie bei uns genau rich­tig. Die Mög­lich­kei­ten sind viel­fäl­tig. Spre­chen Sie uns an, wir finden für jede und jeden genau das rich­tige. Ob Kirchen­gemeinde­rat, Be­suchs­dienst, offene Kirche, Chor­sin­gen, Kon­zert­be­treu­ung, Kin­der­got­tes­dienst, Kir­chen­kaf­fee… über­all sind jede Menge Hände im Spiel. Und über­all könn­ten es mehr sein.

Be­son­de­res an zwei Stel­len sind un­be­dingt wei­tere Helfer nötig:
im Be­suchs­dienst­kreis, deren Mit­glie­der die Ju­bi­lare un­se­rer Ge­meinde be­su­chen, und im Team “Offene Kirche”, das in den letz­ten Jahren deut­lich klei­ner ge­wor­den ist.

… dann am besten durch eine Über­wei­sung auf unser Konto

Kon­to­in­ha­ber: Kirchenkreisverwaltung
IBAN: DE98 5206 0410 0705 3700 19
BIC: GENODEF1EK1
Ver­wen­dungs­zweck: RT6243…

Die RT-Nummer muss un­be­dingt an­ge­ge­ben werden, denn sonst kann die Buch­hal­te­rin in der Kir­chen­kreis­ver­wal­tung nicht zu­ord­nen, für welche Ge­meinde die Spende ist. Hinter die RT-Nummer können Sie den ge­nauen Zweck ein­tra­gen (z.B. Kir­chen­mu­sik oder Kir­chen­re­no­vie­rung oder Arbeit mit Kin­dern oder …) 

… dann sind wir trau­rig über Ihr Gehen und hoffen, dass Sie ir­gend­wann wie­der­kom­men. Auch wenn Sie viel­leicht selber gar nicht oft hin­ge­hen oder durch eine Mit­ar­bei­te­rin oder einen Mit­ar­bei­ter ent­täuscht wurden: Kirche leis­tet für unsere Stadt und unsere Ge­sell­schaft wich­tige Arbeit. Aus der Kirche aus­tre­ten können Sie nicht im Pfarr­amt. Dazu müssen Sie zum Ein­woh­ner­mel­de­amt oder zum Stan­des­amt gehen. Sie brau­chen Ihren Per­so­nal­aus­weis, Ver­hei­ra­tete und Ge­schie­dene müssen zu­sätz­lich das Fa­mi­li­en­buch mit­brin­gen. Der Aus­tritt ist ge­büh­ren­pflich­tig. Der Wie­der­ein­tritt üb­ri­gens nicht! Fragen Sie im Pfarramt.